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   BVerwG, 29.11.1985 - 9 B 365.85   

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https://dejure.org/1985,8721
BVerwG, 29.11.1985 - 9 B 365.85 (https://dejure.org/1985,8721)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1985 - 9 B 365.85 (https://dejure.org/1985,8721)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1985 - 9 B 365.85 (https://dejure.org/1985,8721)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung (Strafverfolgung) bei einer Rückkehr äthiopischer Flüchtlinge - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 9 B 365.85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Beweiswürdigung vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüft werden, zu denen die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [361]; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 9 B 365.85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Beweiswürdigung vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüft werden, zu denen die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [361]; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147).
  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 C 7.78

    Gewährung von Freizeitausgleich für Rufbereitschaft - Ausgleichspflichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 9 B 365.85
    Unter allgemeinen Erfahrungssätzen versteht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedermann zugängliche Sätze, die nach der allgemeinen Erfahrung unzweifelhaft gelten und durch keine Ausnahme durchbrochen sind (Urteil vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 31.72 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 15; Urteil vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 7.78 - Buchholz 237.90 § 88 LBG-SH Nr. 1).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 9 B 365.85
    Jedenfalls wäre dies allenfalls auf der Grundlage allgemeinkundiger Tatsachen möglich, die allen Beteiligten unzweifelhaft gegenwärtig und als entscheidungserheblich bewußt sind (Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 [84] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 53.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 9 B 365.85
    Als allgemeinkundig kann insoweit zwar die Tatsache der Machtübernahme in einem bestimmten Land, nicht aber die Auswirkung der Machtübernahme im einzelnen angesehen werden (Urteil vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 127).
  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 31.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 9 B 365.85
    Unter allgemeinen Erfahrungssätzen versteht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedermann zugängliche Sätze, die nach der allgemeinen Erfahrung unzweifelhaft gelten und durch keine Ausnahme durchbrochen sind (Urteil vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 31.72 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 15; Urteil vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 7.78 - Buchholz 237.90 § 88 LBG-SH Nr. 1).
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